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Wertausgleichsschulden an Miterben von übergegangenen Mitunternehmeranteilen können nicht als Anschaffungskosten abgezogen werden – BFH, Urteil vom 26.03.1981 – Az. IV R 130/77

Leitsätzliches: Der durch eine qualifizierte Nachfolgeklausel begünstigte Miterbe, der sodann vollumfänglich die Stellung des verstorbenen Gesellschafters als Mitunternehmer übernimmt, hat die Buchwerte des übergegangenen Anteils vollumfänglich fortzuführen. Die den anderen Miterben gegenüber entstehende Wertausgleichsschuld kann im Sinne der Einkommensteuer nicht unter Anschaffungskosten deklariert werden. Bundesfinanzhof Datum: 26.03.1981 …

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