Mäßiger Erfolg reicht dem Testamentsvollstrecker nicht – BGH, Urteil vom 18.09.2002 – Az. IV ZR 287/01
Leitsätzliches: 1) Der Testamentsvollstrecker darf sich nicht mit mäßigem Erfolg begnügen. 2) Schadensersatzansprüche gegen den Testamentsvollstrecker verjähren nach 30 Jahren. Bundesgerichtshof Datum: 18.09.2002 Gericht: BGH Spruchkörper: IV ZR Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: IV ZR 287/01 Tatbestand: Der Kläger macht als Testamentsvollstrecker einen Schadensersatzanspruch aus § 2219 Abs. …