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Die Befugnisse eines Testamentsvollstreckers bei der Zweckauflage zugunsten eines von ihm zu bestimmenden Dritten – OLG München, Beschluss vom 03.02.2017 – Az. 34 Wx 342/16

Leitsätzliches: Bestimmt der Erblasser durch letztwillige Verfügung einen Testamentsvollstrecker, welcher wiederum den Begünstigten einer Zweckauflage zu bestimmen hat, ist der Vollstrecker zur Übertragung eines Nachlassgegenstandes befugt, wenn der Begünstigte wirksam bestimmt wurde und das Geschäft der Zweckauflage nachkommt. Handelt es sich um eine Auflassung, hat das …

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