Bank darf Testamentsvollstreckungsdienstleistungen anbieten – BGH, Urteil vom 11.11.2004 – Az. I ZR 213/01
Leitsätzliches: Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheit. Bundesgerichtshof Datum: 11.11.2004 Gericht: BGH Spruchkörper: I ZR Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: I ZR 213/01 Tatbestand: Die Kläger sind Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in K.. Die Beklagte ist eine bundesweit tätige Bank, die eine Filiale in K. unterhält. …