Die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers – LG Köln, Urteil vom 26.09.2006 – Az. 18 O 140/05
Leitsätzliches: Zur Berechnung der angemessenen Testamentsvollstreckungsvergütung sind einschlägige Tabellen hinzuzuziehen. Doch auch bei Bezug auf diese Tabellen muss die Angemessenheit der sich insgesamt ergebenden Summe, in Anbetracht der vorgenommenen Tätigkeiten des Testamentsvollstreckers gewahrt bleiben. Eine Berechnung der Tätigkeit anhand des Zeitaufwandes wurde hier verneint. Landesgericht Köln …