Die Sittenwidrigkeit einer testamentarischen Verfügung über eine besonders hohe Testamentsvollstreckervergütung – OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2009 – Az. 2 U 79/09
Leitsätzliches: Eine letztwillige Verfügung der Erblasserin, welche das gesamte Barvermögen aus dem Nachlass als Testamentsvollstreckervergütung bestimmt, kann sittenwidrig sein. Insbesondere dann, wenn die Verfügen auf Anraten des Testamentsvollstreckers in der Funktion des ständigen Rechtsbeistandes zu Lebzeiten der Erblasserin aufgenommen wurde und der Nachlass laut Testament insgesamt …