Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch Gericht – OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.09.2016 – Az. 20 W 158/16
Leitsätzliches: Bestimmt die Erblasserin in ihrer letztwilligen Verfügung, dass “die Bestimmung des Testamentsvollstreckers gesondert privatschriftlich erfolgt”, so ist das Nachlassgericht nicht befugt, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Oberlandesgericht Frankfurt am Main Datum: 22.09.2016 Gericht: OLG Frankfurt am Main Spruchkörper: 20 W Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 20 W 158/16 …