Die Benachteiligung eines behinderten Erben im Behindertentestament zum innerfamiliären Vermögenserhalt – OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2016 – Az. 10 U 13/16
Leitsätzliches: Ein Behindertentestament ist nicht gleich sittenwidrig, wenn der Erblasser besonders vermögend ist, das Testament jedoch so gestaltet ist, dass weiterhin der Sozialhilfeträger für die Lebenshaltungskosten des Kindes aufkommen muss. Ein besonders hohes Vermögen verpflichtet den Erblasser nicht zum Hinterlassen eines Erbteils, dessen Höhe über die …