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Die Gerichtsstandbestimmung bei einer Klage gegen den Erben und den Testamentsvollstrecker – OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2016 – Az. 209 AR 2/16

Leitsätzliches: 1) Bei einer Klage gegen den Erben und den Testamentsvollstrecker ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes maßgeblich, auch wenn der Anspruch aus einer vertraglichen Verpflichtung des Erblassers geltend gemacht wird. 2) Ist ein vorausgegangenes Mahnverfahren durch eine anderweitige Zuständigkeitswahl des Antragstellers verloren gegangen, kommt eine Gerichtsstandbestimmung …

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