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Die Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grunde – OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2017 – Az. I 3 Wx 20/16

Leitsätzliches: Liegen die Voraussetzungen des § 2227 BGB für die Annahme einer groben Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers oder der Unfähigkeit seiner Person zur Ausführung des Amtes vor, sind dennoch Abwägungen darüber vorzunehmen, ob die Entlassung des amtierenden Testamentsvollstreckers zu vollziehen ist. Das Entlassungs- und Fortführungsinteresse muss dabei …

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