Die Befugnisse des Testamentsvollstreckers zur Durchsetzung von unter Auflagen angeordneten Vermächtnissen – OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2017 – Az. 9 W 4/17
Leitsätzliches: 1) Hat ein Testamentsvollstrecker Vermächtnisse zu erfüllen, so gehört die Durchsetzung von dazugehörigen Auflagen dazu. 2) Zur Durchsetzung dieser Auflagen kann der Testamentsvollstrecker von § 2184 BGB Gebrauch machen. 3) Die Ansprüche eines Vermächtnisnehmers und Testamentsvollstreckers entstammen dem selben rechtlichen Verhältnis. Demnach stehen dem Erfüllungsanspruch …