Die Aufnahme einer Gesellschafterliste mit einem Testamentsvollstreckervermerk durch das Registergericht – BGH, Beschluss vom 24.02.2015 – Az. II ZB 17/14
Leitsätzliches: Enthält eine Gesellschafterliste, welche zur Aufnahme an das Registergericht gereicht wird, einen Testamentsvollstreckervermerk, darf das Gericht die Aufnahme ablehnen. Bundesgerichtshof Datum: 24.02.2015 Gericht: BGH Spruchkörper: II ZB Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: II ZB 17/14 Gründe: I. Die Beteiligte zu 2 ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts …