Die Stellung des Testamentsvollstreckers gegenüber den Erben – BGH, Urteil vom 02.10.1957 – Az. IV ZR 217/57
Leitsätzliches: Eine Vereinbarung zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben, welche die Handlungsmöglichkeit des Testamentsvollstreckers von der Zustimmung der Erben abhängig macht, oder den Erben das Recht zuspricht, den Testamentsvollstrecker jederzeit entlassen zu können, ist ungültig. Bundesgerichtshof Datum: 12.10.1957 Gericht: BGH Spruchkörper: IV ZR Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: IV ZR …