Die Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks aus dem Grundbuch – OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2002 – Az. 15 W 74/02
Leitsätzliches: Ein Testamentsvollstreckervermerk im Grundbuch ist nicht zu löschen, wenn der Testamentsvollstrecker daran mitwirkt, das Grundstück an einen Erben -für welchen nach Erledigung der sonstigen Aufgaben des Vollstreckers Fortdauer der Vollstreckung angeordnet ist- zu übertragen. Oberlandesgericht Hamm Datum: 31.05.2002 Gericht: OLG Hamm Spruchkörper: 15 W Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: …