Der Testamentsvollstrecker als Generalbevollmächtigter – BGH, Urteil vom 18.06.1962 – Az. II ZR 99/61
Leitsätzliches: 1) Ein Testamentsvollstrecker, der sogleich Generalbevollmächtigter des Erblassers über dessen Tod hinaus ist, ist nicht den üblichen Beschränkungen eines Testamentsvollstreckers unterworfen. 2) Jedoch missbraucht er seine Vollmacht, wenn er ohne Zustimmung des Erben Wechselverbindlichkeiten eingeht, welche zur Tilgung seiner eigenen Schulden dienen. Dabei steht der …