Das Risiko eines Testamentsvollstreckers bei einer vermeintlichen Testamentsvollstreckung – BGH, Urteil vom 06.07.1977 – Az. IV ZR 17/76
Leitsätzliches: Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem vermeintlichen Testamentsvollstrecker und den Erben bezüglich der Auslegung einer Testamentsvollstreckungsanordnung, kann der vermeintliche Testamentsvollstrecker keinen Ersatz für seine geleisteten Aufwendungen – die ihm durch die erfolglose Bemühung um die Legitimation seines Amtes entstanden sind – von den Erben verlangen. In Ermangelung der rechtlichen …