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Die Befugnisse eines Testamentsvollstreckers hinsichtlich der Anlage von Nachlassvermögen – BGH, Urteil vom 03.12.1986 – Az. BGH, IVa ZR 90/85

Leitsätzliches: Der Testamentsvollstrecker kann das Nachlassvermögen nach eigenem Ermessen anlegen, solange dieses nicht den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung zuwiderläuft. Er soll dabei zwar umsichtig und solide, aber auch dynamisch sein und die Risiken und Chancen ordentlich abwägen. Bundesgerichtshof Datum: 03.12.1986 Gericht: BGH Spruchkörper: Az. IVa ZR …

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