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Die unterlassene Auskunft seitens des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben als Entlassungsgrund – AG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2011 – Az. 91a VI 867/07

Leitsätzliches: 1) Hat der Erbe ein erhebliches Interesse an Auskünften über bestellte Grundschulden und wird die Befriedigung dieses Interesses durch den Willen der Erblasserin verlangt, so hat der Testamentsvollstrecker diese Auskünfte zu erteilen. 2) Ein Testamentsvollstrecker kann sich nicht auf die anwaltliche Schweigepflicht berufen. AG Düsseldorf …

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