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Das Formerfordernis an einer dem Testament beigelegten nicht unterschriebenen Liste mit Erben – OLG München, Beschluss vom 07.10.2010 – Az. 31 Wx 161/10

Leitsätzliches: Verweist ein Testament auf eine Liste mit Erben, welche jedoch nicht unterschrieben und somit anfällig gegen Fälschungen ist, führt dies zu einer Formunwirksamkeit der Einsetzung der genannten Erben. Oberlandesgericht München Datum: 07.10.2010 Gericht: OLG München Spruchkörper: 31 Wx Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 31 Wx 161/10 Gründe: …

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