Annahme einer Erbschaft aufgrund konkludentem Verhaltens – OLG Köln, Beschluss vom 19.08.2014 – Az. 2 Wx 213/14
Leitsätzliches: 1. Die Annahme einer Erbschaft ist nicht an eine Form gebunden und nicht empfangsbedürftig. 2. Nach einer Erbauseinandersetzungsvereinbarung mit Besitzübernahme einzelner Nachlassgegenstände ist die Ausschlagung nicht mehr möglich. Oberlandesgericht Köln Datum: 19.08.2014 Gericht: OLG Köln Spruchkörper: 2 Wx Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 2 Wx 213/14 Gründe: …