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Die Wirksamkeit gestrichener Passagen innerhalb eines handschriftlichen Testaments – OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2017 – Az. I 3 Wx 63/16

Leitsätzliches: 1) Damit die durchgestrichenen Passagen ihre Wirksamkeit verlieren, braucht es den eindeutigen Beweis, dass der Erblasser selbst die Streichung vorgenommen hat. 2) Selbst wenn feststeht, dass der Erblasser Urheber der Streichung war, steht noch nicht fest, dass er damit ausdrücklich die Wirksamkeit des Geschriebenen herbeiführen …

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