Auskehr von Erträgnissen des Nachlasses – zum Umfang der Pflicht eines Testamentsvollstreckers – OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15.02.2016 – Az. 8 W 59/15
Leitsätzliches: 1) Der TVN darf die Gewinne thesaurieren. 2) Allerdings sind Vermögenswerte herauszugeben, soweit sie für die Erbschaftsteuerschulden und zur Bestreitung eines angemessenen Unterhalts nötig sind. Oberlandesgericht Frankfurt am Main Datum: 15.02.2016 Gericht: OLG Frankfurt a. M. Spruchkörper: 8 W Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 8 W …