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Die Testamentsvollstreckungsanordnung in Abhängigkeit zur Entwicklung eines Erben – BayObLG, Beschluss vom 12.11.2001 – Az. BR 134/00

Leitsätzliches: Wenn der Erblasser über die künftige Entwicklung des Erben irrt und im Rahmen dieses Irrtums eine Testamentsvollstreckung für den Erben anordnet, kann diese nach Eintritt des Erbfalls von den Erben erfolgreich angefochten werden. Bayerisches Oberstes Landesgericht Datum: 12.11.2001 Gericht: BayObLG Spruchkörper: 1Z R Entscheidungsart: Beschluss …

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