Befugnisse des Testamentsvollstreckers ohne Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters, hier: Entgegennahme einer Auffassung zur Vermächtniserfüllung. – OLG Hamm, Beschluss vom 27.07.2010 – Az. I 15 Wx 374/09
Leitsätzliches: Ist der Testamentsvollstrecker für einen Minderjährigen tätig, bedarf es weder des gesetzlichen Vertreters noch der Zustimmung des Familiengerichts. Oberlandesgericht Hamm Datum: 27.07.2010 Gericht: OLG Hamm Spruchkörper: I 15 Wx Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: I 15 Wx 374/09 Gründe: I. Die Beteiligte zu 1) ist die Mutter …