Die Haftung des Testamentsvollstreckers bei der Nichterfüllung eines Verschaffungsvermächtnisses wegen Unmöglichkeit – OLG Hamm, Urteil vom 06.04.2017 – Az. 10 U 15/16
Leitsätzliches: Wenn der Testamentsvollstrecker ein Verschaffungsvermächtnis aus Gründen, welche er selbst nicht zu vertreten hat, nicht erfüllen kann, ist eine Haftung ausgeschlossen. Oberlandesgericht Hamm Datum: 06.04.2017 Gericht: OLG Hamm Spruchkörper: 10 U Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 10 U 15/16 Gründe: A. Der Beklagte ist Testamentsvollstrecker über den …