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Der sozialhilfebedürftige Erbe und dessen sittenwidrige Ausschlagung eines werthaltigen Erbes – OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2009 – Az. I 15 Wx 85/09

Leitsätzliches: 1) Die Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft, die dazu führt, dass die Sozialhilfebedürftigkeit des vorläufigen Erben fortbesteht, verstößt gegen die guten Sitten, es sei denn die Ausschlagung kann ausnahmsweise durch ein überwiegendes Interesse des Erben begründet werden. 2) Erfolgt die Ausschlagung durch den Betreuer des Sozialhilfeempfängers, …

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