Der beurkundende Notar eines Testaments als Testamentsvollstrecker des Testators – OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2018 – Az. Wx 275/17
Leitsätzliches: Errichtet der Erblasser im Anschluss an die notarielle Beurkundung einer letztwilligen Verfügung handschriftlich ein Testament, in welchem der Urkundsnotar zum Testamentsvollstrecker bestimmt wird, führt dies nicht zur Formunwirksamkeit des privatschriftlichen Testaments. Insoweit liegt auch kein zur Unwirksamkeit führender Umgehungstatbestand vor. Oberlandesgericht Köln Datum: 05.02.2018 Gericht: …