Die Testamentsvollstreckervergütung als Werbungskosten bei Einkünften aus den Nachlassimmobilien – BFH, Urteil vom 08.11.2017 – Az. IX R 32/16
Leitsätzliches: 1) Die Kosten einer Dauertestamentsvollstreckung, in deren Zuge Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen, können bei diesen Einkünften als Werbungskosten abgezogen werden. 2) Werden im Zuge der Testamentsvollstreckung weitere Einkünfte neben jenen aus Vermietung und Verpachtung erzielt, scheidet eine Aufteilung der Kosten nach dem Zeitaufwand …