Änderung einer erbvertraglichen Schlusserbeneinsetzung – OLG München, Beschluss vom 03.11.2014 – Az. 31 Wx 280/14
Leitsätzliches: Eine erbvertragliche Schlusserbeneinsetzung ist nicht änderbar, wenn dies nicht ausdrücklich bestimmt ist. Im Wege der Auslegung ist davon auszugehen, dass die vertragliche Einigung auf einen Schlusserben bindend ist und bleibt. Oberlandesgericht München Datum: 03.11.2014 Gericht: OLG München Spruchkörper: 31 Wx Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 31 Wx …