Die Pfändung von Ansprüchen aus einer Erben- oder Pflichtteilsberechtigtenstellung vor Eintritt des Erbfalls – LG Trier, Beschluss vom 09.07.2018 – Az. 5 T 48/18
Leitsätzliches: Zu Lebzeiten des Erblassers sind die zukünftigen Ansprüche des Erben oder Pflichtteilsberechtigten kaum zu bestimmen. Aus diesem Grunde kann ein Gläubiger nicht auf die Ansprüche eines Schuldners aus seiner Erben- oder Pflichtteilsberechtigtenstellung zugreifen. Landesgericht Trier Datum: 09.07.2018 Gericht: LG Trier Spruchkörper: 5 T Entscheidungsart: Beschluss …