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Der Einleitungssatz eines handschriftlichen Testaments als Anlass oder Bedingung – KG Berlin, Beschluss vom 24.04.2018 – Az. 6 W 10/18

Leitsätzliches: Ein Testament, welches mit dem Einleitungssatz “für den Fall, dass ich heute… tödlich verunglücke…” beginnt, ist wirksam, da es sich lediglich um die Mitteilung über den Anlass des Dokuments (die Errichtung eines Testaments) handelt und nicht um eine Bedingung. Kammergericht Berlin Datum: 24.04.2018 Gericht: KG …

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