Die Bindung des überlebenden Ehegatten an die eigene Verfügung im gemeinschaftlichen Testament – OLG München, Beschluss vom 10.02.2015 – Az. 31 Wx 427/14
Leitsätzliches: Die Verfügungen des verstorbenen Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament bleiben wirksam, wenn er sie in gleicher Weise getroffen hätte, wenn die angefochtene Verfügung des anderen Ehegatten von vornherein nur den Inhalt gehabt hätte, den sie nach der Anfechtung hat. Chronologie zum Urteil Oberlandesgericht München Datum: …