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Die Unterbringung in einer betreuten Wohnanlage -wegen Demenz- als außergewöhnliche Belastung – Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 20.09.2017 – Az. 9 K 257/16

Leitsätzliches: 1) Im Falle einer Heimunterbringung kann der Tatbestand des § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) erfüllt sein, wenn der dortige Aufenthalt ausschließlich krankheitsbedingt ist. 2) Bei dieser Unterbringung ist eine Unterscheidung zwischen “normaler” und altersbedingter Erkrankung nicht vorzunehmen. Auch Krankheiten wie Demenz, die im Alter häufig …

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