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Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit – KG Berlin, Beschluss vom 10.07.2018 – Az. 6 W 35/18

Leitsätzliches: 1) Wenn die in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen der Eheleute nicht ausdrücklich in Bezug aufeinander abgegeben wurden, kann eben dies nicht ohne weiteres unterstellt werden. 2) Die Feststellung, dass einem vorverstorbenen Ehegatten die Einsetzung von Kindern des Überlebenden aus früherer Ehe als Schlusserben in vergleichbarer …

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