Die Vergütung des Testamentsvollstreckung bei einem überdurchschnittlich werthaltigen Nachlass – Schleswig Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.08.2009 – Az. 3 U 46/08
Leitsätzliches: 1) Auch bei überdurchschnittlich werthaltigen Nachlässen kann die Neue Rheinische Tabelle als Anhalt für die Bestimmung der Vergütung des Testamentsvollstreckers herangezogen werden. 2) Als Bemessungsgrundlage für die Regelvergütung des Testamentsvollstreckers nach der Neuen Rheinischen Tabelle ist der Bruttonachlaswert anzunehmen, sofern die Testamentsvollstreckertätigkeit auch die Schuldenregulierung …