Die testamentarisch festgelegte Besuchspflicht der Erben als Bedingung – OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.02.2019 – Az. 20 W 98/18
Leitsätzliches: Die Erbeinsetzung, welche an eine Besuchspflicht der Erben zu Lebzeiten des Erblassers geknüpft ist, ist sittenwidrig und damit nichtig, wenn der Erblasser die erbrechtlichen Vermögensvorteile als Druckmittel gegen die Enkelkinder verwendet. Oberlandesgericht Frankfurt am Main Datum: 05.02.2019 Gericht: OLG Frankfurt am Main Spruchkörper: 20 W …