Grundbuchberichtigung bei möglicher Testierunfähigkeit des Erblassers – KG Berlin, Beschluss vom 11.11.2014 – Az. 1 W 547-548/14
Leitsätzliches: 1) Das Grundbuchamt ist in seiner Prüfungspflicht nicht allein auf die Form und den Inhalt der letztwilligen Verfügung beschränkt. 2) Bloße Behauptungen Dritter reichen nicht aus. 3) Ist ein Rechtsstreit bindend entschieden, d. h. der Erbe festgestellt, hat das Grundbuchamt ohne weitere Prüfung die Eintragungen …