Keine Vererbung von Sozialhilfeansprüchen – LSG NI-HB, Urteil vom 20.12.2017 – Az. L 8 SO 293/15
Leitsätzliches: Sozialhilfeansprüche sind grundsätzlich nicht vererblich. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn der Sozialhilfeträger nicht rechtzeitig geholfen oder die Leistung abgelehnt hat, die hilfebedürftige Person zu Lebzeiten aber ihren Bedarf mithilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung vorleistenden Dritten gedeckt hat. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Datum: 20.12.2017 …