Die Haftung von Erben wegen überzahlter Rentenleistungen – LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.10.2017 – Az. L 10 R 2599/17
Leitsätzliches: Wenn der Erbe tatsächlich nichts von den geflossenen Renten(über)zahlungen erhielt, muss er auch nicht für diese haften. Landessozialgericht Baden-Württemberg Datum: 05.10.2017 Gericht: LSG BW Spruchkörper: L 10 Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: L 10 R 2599/17 Gründe: I. Die Beklagte nimmt die Klägerin als Erbin wegen überzahlter …