Die Berücksichtigung eines vor dem Erball übertragenen Hofes bei der Pflichtteilsberechnung – OLG Hamm, Beschluss vom 20.07.2018 – Az. 10 W 97/17
Leitsätzliches: Für die Berechnung des Nachlasswerts wird der tatsächliche Nachlass im Zeitpunkt des Erbfalls zugrunde gelegt. Die im Fall § 12 Abs. 10 HöfeO (Abfindung der Miterben im Erbfall) setzt einen bereits bestehenden Anspruch voraus. Oberlandesgericht Hamm Datum: 20.07.2018 Gericht: OLG Hamm Spruchkörper: 10 W Entscheidungsart: …