Erbfallkostenpauschale beim Nacherben – FG Münster, Urteil vom 24.10.2019 – Az. 3-K-3549/17-Erb
Leitsätzliches: Die Erbfallkostenpauschale von € 10.300 wird sowohl dem Vorerben, als auch dem Nacherben gewährt, sofern der Nacherbe ebenfalls einen Teil der durch die Abwicklung des Erbfalls entstandenen Kosten übernimmt. Finanzgericht Münster Datum: 24.10.2019 Gericht: FG Münster Spruchkörper: 3-K Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 3-K-3549/17-Erb Tatbestand: Streitig ist, …