Nur ein persönlicher Freibetrag des Nacherben nach § 16 ErbStG bei Zusammentreffen von mehreren Nacherbfolgen von demselben Vorerben – FG München, Urteil vom 20.11.2019 – Az. 4-K-519/18
Leitsätzliches: Erbt eine Person von einem Erblasser sowohl als Erbe vom Eigenvermögen des Erblassers, als auch als Nacherbe aus mehreren Vorerbschaften des Erblassers, so wird ihm nur ein Freibetrag nach § 16 ErbStG gewährt und nicht Mehrere. Finanzgericht München Datum: 20.11.2019 Gericht: FG München Spruchkörper: 4-K …