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Ein gemeinschaftliches Testament kann als einseitige Verfügung wirken – OLG München, Beschluss vom 19.05.2010 – Az. 31 Wx 38/10, 31 Wx 038/10

Leitsätzliches: Eine als gemeinschaftliches Testament unwirksame Erklärung kann als unwirksame einseitige Verfügung aufrecht erhalten werden. Auf den Grund des Scheiterns des gemeinschaftlichen Testaments kommt es nicht an. Oberlandesgericht München Datum: 19.05.2010 Gericht: OLG München Spruchkörper: 31. Zivilsenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 31 Wx 38/10, 31 Wx 038/10 …

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