Schadenersatzpflicht bei Überschreitung der Befugnisse aus einer Generalvollmacht – BGH, Urteil vom 13.09.2011 – Az. VI ZR 229/09
Leitsätzliches: 1) Überschreitet ein Bevollmächtigter seine Befugnisse durch “in sich” Geschäfte zum Schaden den Vollmachtgebers, haftet er aus § 826 BGB. 2) Gründet ein Bevollmächtigter mit sich und – unter Nutzung der Generalvollmacht – dem Vollmachtgeber eine Gesellschaft, so sind nicht die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft …