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Beim Versterben eines Miterben ist im Auslegungswege zu ermitteln, ob ein Ersatzerbe gestellt war oder nicht – OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2014 – Az. I 3 Wx 256/13

Leitsätzliches: 1) Im Rahmen der Auslegung des Testaments ist zu ermitteln, ob der Erblasser einer Person oder einem ganzen Stamm einen Erbteil zukommen lassen wollte. 2) Mehrere Bedachte können eine Gruppe bilden, die gemeinschaftlich eine Miterbenstellung bilden (müssen), “Meine Nichte plus Eltern”. Oberlandesgericht Düsseldorf Datum: 16.06.2014 …

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