Bei der Beurteilung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Testamentsvollstrecker ist die ex ante-Betrachtung geboten – OLG Hamm, Urteil vom 24.07.2012. – Az. I-10 U 85/09
Leitsätzliches: 1) Dem Testamentsvollstrecker ist ein Ermessensspielraum bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Verwaltung einzuräumen. Die Grenzen sind nicht bereits da zu ziehen, wo der sicherste Weg verlassen wird. 2) Der Versuch der rückwirkenden Betrachtung (ex post) muss zugunsten der zutreffenden ex ante-Betrachtung widerstanden werden. 3) Die …