Anforderungen an die Prüfung des Testamentsvollstreckers durch das Grundbuchamt – OLG München, Beschluss vom 16.11.2015 – Az. 34 Wx 178/15
Leitsätzliches: Das Grundbuchamt kann ohne eigene Prüfung auf die Eintragung im Testamentsvollstreckerzeugnis vertrauen Oberlandesgericht München Datum: 16.11.2015 Gericht: OLG München Spruchkörper: 34 Wx Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 34 Wx 178/15 Gründe: I. Im Grundbuch ist Anna B. aufgrund Erbscheins als Eigentümerin eines Miteigentumsanteils, verbunden mit dem …