Beschwerden gegen die Ablehnung zur Bestellung als Testamentsvollstrecker – OLG München, Beschluss vom 05.04.2016 – Az. 31 Wx 395/15
Leitsätzliches: 1) Die Auswahl des TVN liegt -sofern der Testator nichts anders bestimmt hat- allein beim Nachlassgericht. 2) Ein Dritter -der gern selbst TVN geworden wäre- ist nicht klagebefugt. Oberlandesgericht München Datum: 05.04.2016 Gericht: OLG München Spruchkörper: 31 Wx 395/15 Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 31 Wx …