Der Notar darf die Person des Testamentsvollstreckers nicht bestimmen – BGH, Beschluss vom 10.10.2012 – Az. IV ZB 14/12
Leitsätzliches: Gemäß § 7 Nr. 1 BeurkG ist wegen des Verbots der Verschaffung einer rechtlichen Vorteils für einen Notar diesem das grundsätzliche Recht zur Bestimmung eines Testamentsvollstreckers nicht übertragbar. Bundesgerichtshof Datum: 10.10.2012 Gericht: BGH Spruchkörper: Senat/Körper Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: IV ZB 14/12 Gründe: I. Die Beteiligte …