Verdeckte Gewinnausschüttungen lösen keine Schenkungsteuer aus – FG Münster, Urteil vom 22.10.2015 – Az. 3 K 986/13 Erb
Leitsätzliches: Es fehlt an der Freigiebigkeit, wenn Einkünfte am Markt erwirtschaftet werden, die der Einkommensteuer unterliegen. Ob es sich dabei um verdeckte Gewinnausschüttungen handelt, ist unerheblich Finanzgericht Münster Datum: 22.10.2015 Gericht: FG Münster Spruchkörper: 3 K Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 3 K 986/13 Erb Tatbestand: Streitig ist, …